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Anleitung Hänger

  • Liebe Ruderkameraden/innen,
    Diese Hinweise richten sich besonders (aber nicht nur) an die Fahrer/in der Bootstransporte, denn sie sind gemäß § 22 StVO verantwortlich für den betriebs- und verkehrssicheren Zustand des gesamten Gespanns.
    Ein vollständiges Merkblatt liegt unter dem Fahrtenbuch .

    Achtung Führerschein Klasse B:

    Die Summe der zulässigen Gesamtgewichte von Hänger Zugfahrzeug darf max. 3,5 to betragen.
    Der RGB Bus hat bereits ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg.
    Ein Anhänger darf bei Führerschein Klasse B also nicht mit dem Bus gezogen werden!

    Vor Fahrtantritt

    Zulässige Anhänger- u. Stützlast eures Zugfahrzeuges beachten!

    Für den RGB Bus gilt: Anhängerlast = 2000 kg , Stützlast = 100 kg

    Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht überschritten werden!

    Für unsere 3 Anhänger gilt:

    Hänger              Leergewicht zulässiges Gesamtgewicht zuladung
    Kleiner Hänger 
    RG 304
    480 kg 1320 kg 840 kg
    Blauer Hänger
    RG 302
    590 kg 1300 kg 710 kg
    Gosser Hänger
    RG 305
    900 kg 2000 kg

    1100 kg

     


     

     

     

     

     

     

    Das zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer ist als das des Zugfahrzeuges sein.

    Bitte kontrolliert vor dem Beladen den Anhänger:

    • Originalpapiere und Schlüssel vorhanden?
    • Zwei Bremskeile am Anhänger vorhanden?
    • Reifen inc. Reserverad:
      Sichtkontrolle (Profil, Spröde/Rissig), Reifendruck: ca 3 bar
    • Beleuchtungsanlage ok?
    • funktioniert die Feststellbremse?

    Beim Beladen:

    • Zur Befestigung der Boote auf dem Hänger dürfen nur unbeschädigte Zurrgurte verwendet werden bei denen auf dem (blauen) Etikett die DIN EN 12195-2 erkennbar ist (Dieses sollte bei den zuletzt angeschafften grünen Gurten so sein).
       
    • Achtet auf die Einhaltung der Stützlast.
      Zur Reduzierung der Pendelanfälligkeit sollte diese
      idealerweise in der Nähe der maximal zulässigen Stützlast des Zugfahrzeuges liegen. (Die gesetzlich vorgeschriebene Stützlast beträgt 4% der Anhängerlast, braucht aber 25 kg nicht zu überschreiten)
       
    • Abmessungen einhalten:
      Die Ladung darf nach hinten max. 1,5m über die Lichtleiste
      hinausragen, (bei Fahrten < 100km 3m)
       
    • Bei einem Überstand ab 1 m ist eine Kennzeichnung mit hellroter viereckiger Fahne, welche durch eine Querstange auseinandergehalten wird oder einem hellroten Schild, welches quer zur Fahrtrichtung
      pendelnd aufgehängt wird mit den Maßen nicht unter 30 x 30 cm, oder einer
      Leuchte mit rotem Licht erforderlich.
       
    • Lichtleiste nicht zu weit herausziehen - Achtung: beim großen Hänger RG305 gibt es keine Sperre, Markierung beachten!

     

    Nach dem Ankuppeln

    •  Beleuchtungsanlage prüfen
       
    • Ist die Anhängerkupplung richtig eingerastet?
      Zusätzlich zu Kupplungsmarkierungen sollte
      man das Stützrad herunterkurbeln bis sich das Zugfahrzeug hebt.
    • Optische Kontrolle der eingerasteten Anhängerkupplung:
      bei RG 304 muss der bewegliche Nippel unter dem Kupplungsgriff auf das grüne + zeigen
    • bei RG 302 erscheint eine grüne Markierung am Kupplungsgriff und auf dem Kupplungskopf


       
    • bei RG 305 erscheint ein grüner Nippel
    • Abreißseil richtig eingehakt ?

      In D sollte, in der Schweiz und NL muß das Abreißseil mit einem Feuerwehrkarabiner (nicht mit dem Federhaken!)
      an einer Öse an der Anhängerkupplung oder am Kupplungsträger eingehakt werden, um ein Abrutschen zu
      verhindern.
    • In D darf die Sicherungsleine aber auch um den Kugelhals geschlungen werden, falls es weder Öse noch Bohrung gibt.
      Falls kein Feuerwehrkarabiner sondern nur ein Federhaken am Abreißseil montiert ist wie bei RG304 u. RG305, siehe Montage wie in Abbildung rechts.


      (der Karabinerhaken liegt im Handschuhfach!)
  • Abschließend das Stützrad komplett hochkurbeln, das Rad zeigt dabei in Fahrtrichtung. Bei RG302 und RG305 klappt es ein.

  • Während der Fahrt

    • Höchstgeschwindigkeit 80 km/h beachten!
      nur der große Hänger (RG305) ist für 100
      km/h zugelassen
       
    • In den Pausen Gurtspannung überprüfen

    Beim Abkoppeln

    • Handbremse des Anhängers anziehen notfalls zusätzlich mit den Unterlegkeilen sichern
    • Elektrische Verbindung lösen und Stecker in die Haltevorrichtung führen
    • Fangseil aushängen
    • Kupplung durch herunterkurbeln des Stützrades vom Kugelkopf lösen
    • Anhänger wieder absperren

    Bei Leerfahrten mit den Anhängern bitte die Lichtleiste bis kurz vor Anschlag einschieben und fixieren
    (19er Schlüssel, liegt im Bus in der Beifahrertür)

  • Handling der Kupplung Anhänger RG305